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LG Berlin, 21.01.1993 - 9 O 181/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 16.05.2001 - 7 U 46/99
Haftung des Krankenhausträgers - Personalleistungen des Belegarztes - Hebamme als …
Die oben genannten Belegärzte sind deswegen durch rechtskräftiges Urteil des Senats vom 30.04.1997 (7 U 141/95, Vorinstanz: LG Mannheim - 9 0 181/90 -) verurteilt worden, weil der dortige Beklagte Dr. H. als Vertreter des dortigen Beklagten Dr. D. nach und infolge telefonischer Benachrichtigung durch die Hebamme K. über den Abgang grünen Fruchtwassers um 22.40 Uhr am 07.05.1987 die Behandlung der Mutter des dortigen Klägers und die Geburtsleitung übernommen habe und für den groben Fehler der Hebamme, die weisungswidrig das angeordnete Schreiben eines weiteren CTG's unterlassen habe, einzustehen habe (§ 831 BGB); Dr. D. hafte für seinen Erfüllungsgehilfen Dr. H. vertraglich und für die Fehler der Hebamme deliktisch.